Angelkarten

Voraussetzungen für Angler

Zum Angeln in natürlichen Gewässern sind folgende Voraussetzungen im Fischereigesetz für das Land Brandenburg vorgeschrieben:

  • Für das Friedfischangeln ist eine gültige Fischereiabgabemarke für das Land Brandenburg nötig.
  • Für das Angeln von Raubfischen wird außer der Fischereiabgabemarke auch ein gültiger Fischereischein benötigt. Er setzt das erfolgreiche Absolvieren einer Anglerprüfung voraus. Ansprechpartner und Termine für die Anglerprüfung erfahren Sie über die Untere Fischereibehörde.
  • Für das Angeln in bewirtschafteten Teichanlagen – wie zum Beispiel im Stausee Lübbinchen – ist keine Fischereiabgabemarke erforderlich.

Grundsätzlich muss ein Angler zusätzlich zu den vorgenannten Voraussetzungen eine gültige Angelkarte für das jeweilige Gewässer vorweisen.  

Beim Erwerb einer Angelkarte sind die oben genannten Unterlagen nachzuweisen.

Wer ohne eine gültige Angelkarte angelt, betreibt Fischwilderei. Dies ist nach § 293 des Strafgesetzbuches eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren oder ersatzweise Geldstrafen geahndet. Dabei reicht es bereits aus, eine Angel ins Wasser zu halten, ohne überhaupt einen Fisch an der Angel zu haben, um der Fischwilderei überführt zu werden.

Die Fischereiabgabemarken des Landes Brandenburg sind als Jahres- oder als 5-Jahres-Marken erhältlich. Beide gibt es bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises – in Oder-Spree ist der Sitz der Behörde in Beeskow, Schneeberger Weg 40.
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Kosten der Fischereiabgabemarke:

  • Jahresmarke für Erwachsene:                                   12,00 Euro
  • Jahresmarke für Kinder von 8-18 Jahren:              2,50 Euro
  • 5-Jahres-Marke für Erwachsene:                            40,00 Euro

Jahresmarken werden oft auch in Angelläden verkauft, 5-Jahres-Marken ausschließlich bei der Behörde.

Hier erhalten Sie Informationen zu den Gewässern und den Verkaufstellen der Angelkarten